Allgemeine Teilnahmebedingungen der Tret-Lager Rundfahrt
Tret-Lager.ch ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Massgebend für die Vereinstätigkeiten (Organisieren einer jährlichen Rennrad-Rundfahrt) sind die Vereinsstatuten.
Die nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmenden der Tret-Lager Rundfahrt.
Voraussetzung zur Teilnahme
- Mindestalter 16 Jahre (die Teilnehmenden sind zwischen 16 und ca. 65 Jahre alt).
- Gesundheit, die der sportlichen Herausforderung entspricht.
- Saison-Trainingsstand bei Tourstart, welcher das Mitfahren in einer der angebotenen Stärkegruppen ermöglicht.
- Imstande, täglich zwischen 120 und 170 Kilometer mit jeweils 2’000 bis 3’500 Höhenmetern zu bestreiten.
- Sicheres Bergabfahren in steilen und/oder technisch anspruchsvollen Abfahrten.
- Rennrad in einwandfreiem Zustand.
- Helmtragepflicht für alle.
- Fähigkeit, sich in eine Gruppe einzugliedern.
- Bereitschaft zum aktiven Lagerleben und zur gemeinsamen Mitarbeit.
- Je nach pandemischer Lage (bspw. COVID-19) behält sich der Vorstand vor, zum Tourstart Testresultate von den Teilnehmenden einzufordern und/oder während der Rundfahrt entsprechende Tests durchzuführen.
- Teilnehmende sind damit einverstanden, dass die während der Tret-Lager Woche von ihnen entstandenen Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews für die Publikation auf den Webseiten/sozialen Medien des Vereins Tret-Lager.ch und dessen Sponsoren ohne Vergütungsanspruch genutzt werden dürfen.
Anmeldung und Startplatzvergabe
- Die Anmeldung zur Rundfahrt ist ausschliesslich über das Anmeldeformular auf unserer Webseite möglich.
- Anmeldungen werden über einen Zeitraum von zwei Wochen entgegengenommen.
- Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen das Startplatzkontingent, werden die Startplätze anhand verschiedener Kriterien und/oder allenfalls per Los zugeteilt (die Reihenfolge der Anmeldungseingänge spielt dabei keine Rolle).
- Wir behalten uns das Recht vor, eine Anmeldung abzulehnen, sollten wir berechtigte Zweifel an der Erfüllung der „Voraussetzungen zur Teilnahme“ haben.
Teilnahmebestätigung
- Spätestens zwei Wochen nach Ablauf des Anmeldezeitfensters werden alle Angemeldeten darüber informiert, ob sie einen Startplatz erhalten haben.
- Den Teilnehmenden, die einen Startplatz erhalten haben, wird die Tret-Lager Rechnung als PDF per E-Mail zugestellt.
- Die Teilnahme an der Rundfahrt ist erst nach Eingang der Teilnahmegebühr garantiert (wird die Teilnahmegebühr nicht innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung beglichen, verfällt das Anrecht auf einen Startplatz).
Kosten und Rechnungsstellung
- Teilnehmende in Ausbildung bis zum zurückgelegten 25. Altersjahr zahlen einen reduzierten Betrag.
- Teilnehmer mit Domizil in der Schweiz erhalten die Rechnung in CHF.
- Teilnehmer aus dem EU-Raum erhalten die Rechnung in EUR.
Abmeldung und Rückerstattung
- Abmeldungen sind bis 30 Tage vor Tourstart möglich, wobei eine Abmeldegebühr von CHF 200.- anfällt.
- Teilnehmende, die aufgrund von Krankheit oder sonstigen Gründen die Rundfahrt von sich aus frühzeitig abbrechen, können keinen Anspruch auf Rückerstattung erheben.
- Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationkosten- und Rückreisekostenversicherung.
Versicherung
- Versicherung ist Sache der Teilnehmenden (sowohl Sach- als auch Unfall- und Krankenversicherung).
Haftung
- Der Verein Tret-Lager.ch haftet nicht für Unfälle und andere unvorhergesehene Ereignisse während der Rundfahrt. Der Teilnehmer hat selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen und bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er für Schäden gegenüber anderen Teilnehmern oder Dritten haftpflichtversichert ist.
- Der Verein Tret-Lager.ch haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Defekten oder sonstigen Umständen mit zur Verfügung gestelltem Material (wie bspw. Ersatzräder oder Reparaturmaterial) oder damit verbundene Arbeiten resultieren.
- Die Teilnehmenden haften für eigens verursachte Schäden an Einrichtungen des Vereins Tret-Lager.ch oder der bereitgestellten Unterkünfte in vollem Umfang selbst.
Durchführung der Rundfahrt
- Bei weniger als 20 angemeldeten Teilnehmern behält sich der Vorstand vor, die Rundfahrt abzusagen, wobei dann die Teilnahmegebühr vollständig zurück erstattet wird.
- Im Falle höherer Gewalt (Unwetter, Katastrophen) oder einer Pandemie (wie beispielsweise COVID-19) behält sich der Vorstand vor, die Rundfahrt abzusagen oder frühzeitig abzubrechen. In beiden Fällen kann die vollständige Rückerstattung des Teilnehmerbetrags nicht garantiert werden und wird abhängig von den bereits angefallenen Kosten festgelegt.
- Gefahren wird bei jedem Wetter. Es besteht kein Anspruch auf Transport in einem der Begleitfahrzeuge.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar.
- Gerichtsstand ist Hofstetten, Kanton Solothurn.
Diese Teilnahmebedingungen wurden zuletzt aktualisiert am 10.12.2022.