Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen der Tret-Lager Rundfahrt

Tret-Lager.ch ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in Basel. Massgebend für die Vereinstätigkeiten (Organisieren einer jährlichen Rennrad-Rundfahrt) sind die Vereinsstatuten.

Die nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmenden der Tret-Lager Rundfahrt.

Voraussetzung zur Teilnahme

  • Mindestalter 16 Jahre (die Teilnehmenden sind zwischen 16 und ca. 65 Jahre alt).
  • Gesundheit, die der sportlichen Herausforderung entspricht.
  • Saison-Trainingsstand bei Tourstart von mindestens 1'000 km.
  • Rennrad in einwandfreiem Zustand.
  • Helmtragepflicht für alle.
  • Fähigkeit, sich in eine Gruppe einzugliedern.
  • Bereitschaft zum aktiven Lagerleben und zur gemeinsamen Mitarbeit.

Anmeldung und Teilnahmebestätigung

  • Die Anmeldung zur Rundfahrt ist ausschliesslich über das Anmeldeformular auf unserer Webseite möglich.
  • Nach Eingang der Anmeldung wird die Tret-Lager Rechnung als PDF per E-Mail versandt.
  • Die Teilnahme an der Rundfahrt ist erst nach Eingang der Teilnahmegebühr garantiert (es gilt hier die Reihenfolge der Zahlungseingänge).
  • Es werden die ersten 35 Anmeldungen berücksichtigt. Weitere Anmeldungen werden gegebenenfalls auf eine Warteliste gesetzt.

Kosten und Rechnungsstellung

  • Teilnehmende in Ausbildung bis zum zurückgelegten 25. Altersjahr zahlen einen reduzierten Betrag.
  • Teilnehmer mit Domizil in der Schweiz erhalten die Rechnung in CHF.
  • Teilnehmer aus dem EU-Raum erhalten die Rechnung in EUR.

Abmeldung und Rückerstattung

  • Abmeldungen sind bis 30 Tage vor Tourstart möglich, wobei eine Abmeldegebühr von CHF 200.- anfällt.
  • Teilnehmende, die aufgrund von Krankheit oder sonstigen Gründen die Rundfahrt von sich aus frühzeitig abbrechen, können keinen Anspruch auf Rückerstattung erheben.
  • Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationkosten- und Rückreisekostenversicherung.

Versicherung

  • Versicherung ist Sache der Teilnehmenden (sowohl Sach- als auch Unfall- und Krankenversicherung).

Haftung

  • Der Verein Tret-Lager.ch haftet nicht für Unfälle und andere unvorhergesehene Ereignisse während der Rundfahrt. Der Teilnehmer hat selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen und bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er für Schäden gegenüber anderen Teilnehmern oder Dritten haftpflichtversichert ist.

  • Der Verein Tret-Lager.ch haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Defekten oder sonstigen Umständen mit zur Verfügung gestelltem Material (wie bspw. Ersatzräder oder Reparaturmaterial) oder damit verbundene Arbeiten resultieren.

  • Die Teilnehmenden haften für eigens verursachte Schäden an Einrichtungen des Vereins Tret-Lager.ch oder der bereitgestellten Unterkünfte in vollem Umfang selbst.

Durchführung der Rundfahrt

  • Bei weniger als 20 angemeldeten Teilnehmern behält sich der Vorstand vor, die Rundfahrt abzusagen (was noch nie vorgekommen ist), wobei dann die Teilnahmegebühr vollständig zurück erstattet wird.
  • Im Falle höherer Gewalt (Unwetter, Katastrophen) behält sich der Vorstand vor, die Rundfahrt abzusagen oder frühzeitig abzubrechen. In beiden Fällen kann die vollständige Rückerstattung des Teilnehmerbetrags nicht garantiert werden und wird abhängig von den bereits angefallenen Kosten festgelegt.
  • Gefahren wird bei jedem Wetter. Es besteht kein Anspruch auf Transport in einem der Begleitfahrzeuge.

Diese Teilnahmebedingungen wurden zuletzt aktualisiert am 19.12.2017.

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